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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 77/11   

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https://dejure.org/2012,43382
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 77/11 (https://dejure.org/2012,43382)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.07.2012 - L 3 KA 77/11 (https://dejure.org/2012,43382)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - L 3 KA 77/11 (https://dejure.org/2012,43382)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung eines belegärztlich tätigen Nephrologen am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 75 Abs. 1 S. 2
    Beteiligung belegärztlich tätiger Nephrologe am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jusmedicus.de (Kurzinformation)

    Belegärztlich tätiger Nephrologe - kein Anspruch auf Befreiung vom Notdienst

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 66/94

    Anspruch eines Kassenarztes auf Befreiung vom Notfalldienst ; Durchführung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 77/11
    Dieses Ergebnis hat es in seinem Urteil vom 18. Oktober 1995 ( 6 RKa 66/94 - juris ) bestätigt, in dem es dargelegt hat, dass auch die postoperative Betreuung der von einem Chirurgen ambulant operierten Patienten keinen Grund für die Befreiung vom Bereitschaftsdienst darstellt.

    Erst beim Vorliegen "schwerwiegender Gründe" kann die Grenze der Zumutbarkeit überschritten und eine Befreiung des Betroffenen geboten sein (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 66/94 - juris) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 57/11

    Belegärzte können zum gesetzlichen Notfalldienst herangezogen werden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 77/11
    Auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine belegärztliche Tätigkeit nicht ohne Weiteres zur Befreiung von der Heranziehung zum Bereitschaftsdienst führen kann ( LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. August 2011 - L 11 KA 57/11 B ER - juris ), und zwar ausdrücklich auch für den Fall der Tätigkeit vertragsärztlicher Nephrologen in einer Dialyseeinrichtung ( LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2011 - L 11 KA 41/11 B ER - juris ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 41/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 77/11
    Auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine belegärztliche Tätigkeit nicht ohne Weiteres zur Befreiung von der Heranziehung zum Bereitschaftsdienst führen kann ( LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. August 2011 - L 11 KA 57/11 B ER - juris ), und zwar ausdrücklich auch für den Fall der Tätigkeit vertragsärztlicher Nephrologen in einer Dialyseeinrichtung ( LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2011 - L 11 KA 41/11 B ER - juris ).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 13/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst - Stellen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 77/11
    Aus dem Zulassungsstatus als Vertragsarzt folgt die Verpflichtung des Vertragsarztes für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in zeitlicher Hinsicht umfassend zur Verfügung zu stehen (vgl BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 7) .
  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 77/11
    Dabei hat es klargestellt, dass die anderslautende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 12. Dezember 1972 ( BVerwGE 41, 261, 270 ) - auf die sich die Kläger berufen - wegen der gesteigerten Pflichtenstellung in der vertragsärztlichen Versorgung nicht einschlägig ist.
  • BSG, 15.09.1977 - 6 RKa 8/77

    Radiologie - Kassenärztlicher Notfalldienst

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 77/11
    Das BSG hat allerdings in diesem Zusammenhang wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich bei der Sicherstellung eines ausreichenden Not- und Bereitschaftsdienstes um eine gemeinsame Aufgabe der Vertragsärzte handelt, die nur erfüllt werden kann, wenn alle zugelassenen Ärzte unabhängig von der Fachgruppenzugehörigkeit und sonstigen individuellen Besonderheiten und ohne Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Personen oder Gruppen gleichmäßig herangezogen werden (vgl ua BSGE 33, 165, 166; 44, 252, 257 f) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.09.2009 - L 5 KA 20/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Bereitschaftsdienst - Befreiung wegen einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 77/11
    Eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs der Vorschrift im von den Klägern beanspruchten Sinne, dass nämlich unabhängig von der Anzahl der Belegärzte allein der Entlastungsgesichtspunkt ausschlaggebend sei, kommt bereits unter Berücksichtigung der Bedeutung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes und aufgrund des Umstandes, dass die belegärztliche Tätigkeit aufgrund einer freiwilligen Entscheidung des Arztes ausgeübt wird, nicht in Betracht (vgl so im Ergebnis auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. September 2009 - L 5 KA 20/08 - juris) .
  • BSG, 19.10.1971 - 6 RKa 24/70

    Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst - Geeignete Ärzte - Praxisbezogene Sachkunde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 77/11
    Das BSG hat allerdings in diesem Zusammenhang wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich bei der Sicherstellung eines ausreichenden Not- und Bereitschaftsdienstes um eine gemeinsame Aufgabe der Vertragsärzte handelt, die nur erfüllt werden kann, wenn alle zugelassenen Ärzte unabhängig von der Fachgruppenzugehörigkeit und sonstigen individuellen Besonderheiten und ohne Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Personen oder Gruppen gleichmäßig herangezogen werden (vgl ua BSGE 33, 165, 166; 44, 252, 257 f) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - 13 A 1431/12

    Voraussetzungen für die Heranziehung eines vollzeitbeschäftigten

    vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Juli 2012 - L 3 KA 77/11 -, juris, Rn. 21.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - 13 A 602/10

    Heranziehung eines Zahnarztes zum zahnärztlichen Notfalldienst mit dem

    vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Juli 2012 - L 3 KA 77/11 -, juris, Rn. 21.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 10/14
    Denn nach der Rspr des Senats (Urteil vom 25. Juli 2012 - L 3 KA 77/11; ebenso: SG Marburg, Urteil vom 7. März 2007 - S 12 KA 927/06 - beide juris) liegt eine unzumutbare Pflichtenkollision jedenfalls dann nicht vor, wenn der Dialysearzt mit anderen Ärzten derselben Ausrichtung eine BAG führt, sodass die Möglichkeit besteht, durch eine längerfristige Planung und geeignete organisatorische Maßnahmen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Bereitschaftsdienst trotz anderweitiger vertragsärztlicher Pflichten wahrgenommen werden kann.
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